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   VG Hamburg, 20.09.2012 - 2 K 1942/12   

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https://dejure.org/2012,54443
VG Hamburg, 20.09.2012 - 2 K 1942/12 (https://dejure.org/2012,54443)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - 2 K 1942/12 (https://dejure.org/2012,54443)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - 2 K 1942/12 (https://dejure.org/2012,54443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung an amerikanischer High School; Gleichwertigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Auszug aus VG Hamburg, 20.09.2012 - 2 K 1942/12
    Dabei ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine fachlich-wissensbezogene Weiterentwicklung erforderlich, es genügt die allgemeine Förderlichkeit in einen anderen Lebens- und Kulturkreis und durch eine allgemeine Horizonterweiterung, die im späteren Berufsleben von Nutzen sein kann (BVerwG, Urt. v. 5.12.2000, 5 C 25/00, BVerwGE 112, 248, juris, Rn. 40).

    Die Gleichwertigkeit wird vielmehr in konkreten Bezug auf den Besuch der inländischen Ausbildungsstätte geprüft, in den die Auslandsausbildung eingebunden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.2000, 5 C 25/00, BVerwGE 112, 248, juris, Rn. 38).

  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.09.2012 - 2 K 1942/12
    Für Streitigkeiten über die Gewährung von Auslandsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist zwar gemäß § 52 Nr. 3 Satz 2, Satz 5 VwGO das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Förderungsempfänger seinen inländischen Wohnsitz hat (BVerwG, Beschl. v. 6.10.1978, BVerwGE 56, 306, VG Hamburg, Urt. v. 21.12.2011, 2 K 838/10, NVwZ-RR 2012, 351, juris, Rn. 16).
  • VG Hamburg, 21.12.2011 - 2 K 838/10

    Förderungsfähigkeit eines Masterstudienganges in Großbritannien

    Auszug aus VG Hamburg, 20.09.2012 - 2 K 1942/12
    Für Streitigkeiten über die Gewährung von Auslandsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist zwar gemäß § 52 Nr. 3 Satz 2, Satz 5 VwGO das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Förderungsempfänger seinen inländischen Wohnsitz hat (BVerwG, Beschl. v. 6.10.1978, BVerwGE 56, 306, VG Hamburg, Urt. v. 21.12.2011, 2 K 838/10, NVwZ-RR 2012, 351, juris, Rn. 16).
  • VG Hamburg, 04.05.2017 - 2 K 1667/16

    Ausbildungsförderung für Auslandsstudium - Visiting Scholar

    Das Erfordernis der Gleichwertigkeit ist selbst dann erfüllt, wenn es in konkretem Bezug auf den Besuch der Stammausbildungsstätte geprüft wird, in den die Auslandsausbildung eingebunden ist (dazu VG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 20.9.2012, 2 K 1942/12, juris Rn. 21).
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